Fast alle größeren Städte – auch Krefeld – besitzen eine sogenannte Baumschutzsatzung. Diese schützt Bäume ab einem gewissen Umfang vor mutwilliger Fällung und sorgt dafür, daß der Besitzer eines Grundstückes eine sogenannte Fällgenehmigung beim Grünflächen-amt seiner Stadt beantragen muß. Erst wenn diese genehmigt wurde, darf der Besitzer den Baum fällen. Bei Zuwiderhandlungen wird nicht ohne Grund eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro fällig!
Diese Baumschutzsatzung ist immens wichtig, damit besonders ältere Bäume, die wesentlich zur Sauerstoffproduktion und zur Reinigung der Atemluft beitragen, nicht mutwillig gefällt werden können. Wir kämpfen dafür, daß diese Baumschutz-satzung nicht nur erhalten bleibt, sondern daß sie den aktuellen Gegeben-
heiten entsprechend angepasst wird.
Bitte bedenken Sie, daß eine Baumfällung immer ein negativer Eingriff in die Natur und in das Ökosystem Ihrer Umgebung ist. Die Bäume haben unseren Schutz und unsere Wertschätzung verdient.
Wir bemühen uns nach Möglichkeit, im gemeinsamen Dialog Alternativen zur Baumfällung zu finden.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld:
https://www.krefeld.de/de/gruenflaechen/baumschutzsatzung